Lehrveranstaltungen:
Softwareprojekte:
Budgetberatung für den privaten
Haushalt
Mit dieser Software, die als Beratersoftware konzipiert wurde und in einem bundesweiten
Feldversuch in Verbraucherzentralen getestet wurde, werden die individuellen
Finanzdaten eines Haushalts erfaßt und mit den statistischen Werten für einen
entsprechenden Musterhaushalt (zugrunde liegend die jeweils aktuellen Werte der
Einkommens- und Verbrauchsstichprobe spezielle aufbereitet) verglichen. Bei eklatanten
Differenzen zwischen den Ist-Zahlen und den Zahlen des Musterhaushalts eröffnen sich dem
Berater Möglichkeiten auf eine Umverteilung der entsprechenden Ausgabenströme
hinzuwirken. Endergebnis ist eine neue Planung mit Ausdrucken in Kurz- und Langfassung
für wiederholte Beratungssitzungen. Die Software wird eingesetzt von etlichen
Bildungsträgern (insb. berufsbildenden Schulen, Berufsakademien) sowie Kreditinstituten.
Kritik an dieser Software: Die EVS-Daten werden nur alle fünf Jahre erhoben und sind zum
Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung bereits veraltet. Die Durchschnittswerte eines
Musterhaushalts berücksichtigen nur ungenügend die regionalen Verhältnisse, dies
betrifft insbesondere die Mietbelastung eines Haushalts, welche gerade aufgrund der
unterschiedlichen Mietpreisgefüge Spielraum für Fehlinterpretationen liefert. Die Logik
der Kategorien der statistischen Erhebung EVS folgt nicht der Alltagslogik und führt
dabei zu Irritationen sowohl beim Berater als auch beim Klienten. Allerdings vermag die
Planung mit dieser Software fast jeden Klienten zu verblüffen. Schnell stellt sich
heraus, dass kaum jemand in der Lage ist, die genauen Zahlen der festen Einnahmen und
Ausgaben zu benennen, und im Modul der Rück- lagenplanung für zeitversetzt nötige
Ersatzinvestitionen im Bereich der langlebigen Verbrauchsgütern wird der Klient in aller
Regel mit Zahlen konfrontiert, der dieser nicht im mindesten abzuschätzen vermochte.
Schuldnerberatung
Mit dieser Beratersoftware für die Sozialarbeit können sämtliche
Einkommens- und Ausgabensströme eines Haushaltes erfaßt werden, zusammen mit dem
gesamten Vermögen und/oder allen Verbindlichkeiten. Aus diesen Daten werden
Haushaltspläne generiert, die finanzielle Engpässe voraussehen lassen. Zahlungstermine
und Quotierungen für Schulden können bequem manipuliert werden, um mehrere
Lösungsmöglichkeiten durchzuspielen, oder um geänderte Bedingungen zu berücksichtigen.
Kredite lassen sich nach verschiedenen Methoden überprüfen. Ausführliche Auswertungen
runden die Möglichkeiten des Programmes ab...
Sozialhilfeberatung
Mit dem Sozialhilfeberatungsprogramm kann festgestellt werden, ob und in
welcher Höhe Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt (HLU) außerhalb von Einrichtungen
besteht. Darüber hinaus wird über die Möglichkeiten informiert, einmalige Beihilfen zu
beziehen. Ferner kann geprüft werden, ob die Voraus- setzungen erfüllt sind für die
verschiedenen Hilfen in besonderen Lebenslagen (HbL) und für sonstige Hilfearten nach dem
Bundessozialhilfegesetz (BSHG). (Keine Berücksichtigung von Sonderregelungen für die
neuen Bundesländer.)
Wohngeldberatung
Mit dem Wohngeld-Beratungs-Programm kann festgestellt werden, ob und in
welcher Höhe Anspruch auf einen Mietzuschuß nach dem Wohngeldgesetz besteht, egal, ob es
sich um Mietwohnraum, ein Heim im Sinne des Heimgesetzes oder Wohnraum im eigenen
Mehrfamilienhaus handelt. Weil seit der Wohngeldgesetzesänderung vom April 1991 der
Mietzuschuß für HLU-Empfänger/innen ohne be- sonderen Antrag pauschal über das
Sozialamt verwaltet wird, filtert das Programm diese Fälle explizit heraus mit Verweis
auf das Sozialhilfeberatungsprogramm, wo pauschaliertes Wohngeld ermittelt werden kann.
Trotz der Wohngeldpauschalierung müssen viele Wohngeldberechtigte - in bestimmten Fällen
auch HLU-Empfänger/innen - immer noch über den herkömmlichen Weg das Wohngeld
beantragen und genau errechnen lassen. Da eine zuverlässige Ermittlung der Höhe des
Wohngeldanspruchs eine recht detaillierte Erfassung des Einkommens des gesamten Haushalts
voraussetzt, kann als erstes geprüft werden, ob eine der vielen Bedingungen zutrifft, die
zur Ablehnung eines Wohngeldantrags führt, um unnötige Erfassungsarbeit zu vermeiden.
Anhand einer Kurzprüfung kann dann rasch
entschieden werden, ob eine ausführliche Beratung sinnvoll ist.
Entwicklung eines Windows-Online-Hilfesystems/Handbuches für die
Homebanking-Software einer deutschen Großbank
verschiedene Programmierarbeiten in dBASE III für kleinere und
mittelständische Unternehmen
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