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2.1
Definition und Kategorisierung von Software
Im
allgemeinen Sinne steht Software als ein Sammelbegriff
für Programme. [1] Etwas
präziser wird Schwarze mit seiner Definition
und bezeichnet Software als Programme zur Steuerung
verschiedener Prozesse in Computern. [2]
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Software
lässt sich nach verschiedenen Kriterien einteilen.
So wird in der Literatur auf einer ersten Ebene nach
System- und Anwendungssoftware, sowie systemnaher
Software unterschieden. Systemsoftware umfasst z.
B. Betriebssysteme und Dienstprogramme. Mit Anwendungssoftware sind dagegen Programme gemeint, die betriebliche
Anwendungen konkret unterstützen, z. B. Textverarbeitungsprogramme
oder Finanzbuchhaltungssoftware. [3] Zu
der systemnahen Software gehören z. B. Datenbanksysteme
sowie auch die Middleware. Middleware bezeichnet
eine Schicht zwischen Systemsoftware und Anwendungssoftware,
die sich u. a. standardisierter Schnittstellen bedient,
um Anwendungen miteinander zu verknüpfen. [4]
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Auf
einer zweiten Ebene wird nach dem Erstellungsprinzip
differenziert. Hier kann unterschieden werden in
Individualsoftware, die speziell für einen Kunden
entwickelt wurde, und in Standardsoftware. [5] Bei
Standardsoftware handelt es sich um fertige Anwendungssoftware,
die auf mehrmalige Nutzung ausgelegt ist und für
einen anonymen Markt entwickelt wurde. [6] Sie
ist somit nicht für einzelne Anwender konzipiert,
sondern durch die Standardisierung von Funktionen
auf Allgemeingültigkeit ausgelegt und soll alle
Vorgangstätigkeiten in einem Geschäftsprozess
abbilden. [7]
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Auch
Standardsoftware lässt sich noch weiter untergliedern.
Diese Einteilung wird in der Literatur jedoch nicht
einheitlich vorgenommen und ist unterschiedlich ausgeprägt.
Es lässt sich aber eine Unterscheidung nach
der Funktionsbreite erkennen. [8]
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Auf
die Aufgaben eines Branchenzweiges spezialisierte
Software wird allgemein als branchenorientierte bzw.
vertikale Standardsoftware, im Weiteren vereinfachend
als Branchensoftware, bezeichnet. Ein Beispiel dafür
sind industriespezifische Lösungen.
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Daneben
gibt es noch branchenunabhängige bzw. horizontale
Standardsoftware, die zur Vereinfachung im Folgenden
nur noch als Standardsoftware bezeichnet wird. Ein
Beispiel hierfür ist SAP
R/3.
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Abbildung
1: Softwarekategorien
Quelle: in Anlehnung an Thome [1990, Kap. S, S. 4],
Diehl [2000, S. 13], Mertens
u. a. [2001, S. 20ff.]
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| Standardsoftware
weist diverse Vorteile und Nachteile auf, von denen
hier nur einige exemplarisch aufgeführt werden: [9] |
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Standardsoftware
ist für den einzelnen Benutzer günstiger
zu erwerben als individuell entwickelte Software.
Dies folgt unmittelbar aus der größeren
Benutzerzahl und der damit verbundenen Kostenverteilung. |
| • |
Standardsoftware
bringt eine Zeitersparnis mit sich, da sie sofort
verfügbar ist. |
| • |
Standardsoftware
bietet eine gewisse Zukunftssicherheit, da der Hersteller
die Software stetig weiterentwickelt und Fehler schneller
gefunden werden. |
| • |
Standardsoftware
bietet einen größeren Funktionsumfang
und muss deshalb konkret an die Bedürfnisse
des Anwenders angepasst werden.
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Durch
die Anwendung von Standardsoftware ergibt sich eine
Art der Standardisierung von betrieblichen Abläufen
bzw. Geschäftsprozessen der Unternehmen. Außerdem
kommt der Einsatz von Standardsoftware der Auslagerung
von Softwareentwicklung gleich. [10]
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[1] Vgl. Hansen/Neumann [2002,
S. 333], Heinrich/Roithmayr [1998,
S. 483].
[2] Vgl. Schwarze [2000,
S. 46].
[3] Vgl. Mertens u.
a. [2001, S. 20ff.], Heinrich/Roithmayr [1998,
S. 483], Hansen/Neumann
[2002, S. 333].
[4] Vgl. Schwarze [2000,
S. 85].
[5] Vgl. Mertens
u. a. [2001, S. 21].
[6] Vgl. Hansen/Neumann [2002,
S. 347], Heinrich/Roithmayr [1998,
S. 499f.].
[7] Vgl. Diehl [2000,
S. 13], Stahlknecht/Hasenkamp [2002,
S. 302].
[8] Vgl. Heinrich/Roithmayr [1998,
S. 499f.], Diehl [2000,
S.15], Thome [1990, Kap.
S]. Für eine
andersartige Einteilung vgl. Mertens
u. a. [2001, S. 20ff.].
[9] Vgl. Mertens
u. a. [2001, S. 168ff.], Stahlknecht/Hasenkamp [2002,
S. 302f.].
[10] Vgl. Dorn [2000,
S. 201]. |
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aktualisiert am:
04.01.2004
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