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Inhaltsverzeichnis
Abbildungsverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
1 Problemstellung
2 Grundlagen und Begriffsklärung
  2.1   Definition und
  Kategorisierung
  von Software
  2.2   Definition eines
  Standards
3 Historische Entwicklung der Standardisierung
  3.1   Entwicklung von
  Computern
  3.2   Entwicklung des
  Softwaremarktes
  3.2   Integration
  von Software
4 Fazit und Ausblick
Literaturverzeichnis

2.1 Definition und Kategorisierung von Software

Im allgemeinen Sinne steht Software als ein Sammelbegriff für Programme. [1] Etwas präziser wird Schwarze mit seiner Definition und bezeichnet Software als Programme zur Steuerung verschiedener Prozesse in Computern. [2]
Software lässt sich nach verschiedenen Kriterien einteilen. So wird in der Literatur auf einer ersten Ebene nach System- und Anwendungssoftware, sowie systemnaher Software unterschieden. Systemsoftware umfasst z. B. Betriebssysteme und Dienstprogramme. Mit Anwendungssoftware sind dagegen Programme gemeint, die betriebliche Anwendungen konkret unterstützen, z. B. Textverarbeitungsprogramme oder Finanzbuchhaltungssoftware. [3] Zu der systemnahen Software gehören z. B. Datenbanksysteme sowie auch die Middleware. Middleware bezeichnet eine Schicht zwischen Systemsoftware und Anwendungssoftware, die sich u. a. standardisierter Schnittstellen bedient, um Anwendungen miteinander zu verknüpfen. [4]
Auf einer zweiten Ebene wird nach dem Erstellungsprinzip differenziert. Hier kann unterschieden werden in Individualsoftware, die speziell für einen Kunden entwickelt wurde, und in Standardsoftware. [5] Bei Standardsoftware handelt es sich um fertige Anwendungssoftware, die auf mehrmalige Nutzung ausgelegt ist und für einen anonymen Markt entwickelt wurde. [6] Sie ist somit nicht für einzelne Anwender konzipiert, sondern durch die Standardisierung von Funktionen auf Allgemeingültigkeit ausgelegt und soll alle Vorgangstätigkeiten in einem Geschäftsprozess abbilden. [7]
Auch Standardsoftware lässt sich noch weiter untergliedern. Diese Einteilung wird in der Literatur jedoch nicht einheitlich vorgenommen und ist unterschiedlich ausgeprägt. Es lässt sich aber eine Unterscheidung nach der Funktionsbreite erkennen. [8]
Auf die Aufgaben eines Branchenzweiges spezialisierte Software wird allgemein als branchenorientierte bzw. vertikale Standardsoftware, im Weiteren vereinfachend als Branchensoftware, bezeichnet. Ein Beispiel dafür sind industriespezifische Lösungen.
Daneben gibt es noch branchenunabhängige bzw. horizontale Standardsoftware, die zur Vereinfachung im Folgenden nur noch als Standardsoftware bezeichnet wird. Ein Beispiel hierfür ist SAP R/3.

Abb 1: Softwarekategorien

Abbildung 1: Softwarekategorien
Quelle: in Anlehnung an Thome [1990, Kap. S, S. 4], Diehl [2000, S. 13], Mertens u. a. [2001, S. 20ff.]

Standardsoftware weist diverse Vorteile und Nachteile auf, von denen hier nur einige exemplarisch aufgeführt werden: [9]
Standardsoftware ist für den einzelnen Benutzer günstiger zu erwerben als individuell entwickelte Software. Dies folgt unmittelbar aus der größeren Benutzerzahl und der damit verbundenen Kostenverteilung.
Standardsoftware bringt eine Zeitersparnis mit sich, da sie sofort verfügbar ist.
Standardsoftware bietet eine gewisse Zukunftssicherheit, da der Hersteller die Software stetig weiterentwickelt und Fehler schneller gefunden werden.
Standardsoftware bietet einen größeren Funktionsumfang und muss deshalb konkret an die Bedürfnisse des Anwenders angepasst werden.
Durch die Anwendung von Standardsoftware ergibt sich eine Art der Standardisierung von betrieblichen Abläufen bzw. Geschäftsprozessen der Unternehmen. Außerdem kommt der Einsatz von Standardsoftware der Auslagerung von Softwareentwicklung gleich. [10]
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  [1] Vgl. Hansen/Neumann [2002, S. 333], Heinrich/Roithmayr [1998, S. 483].
  [2] Vgl. Schwarze [2000, S. 46].
  [3] Vgl. Mertens u. a. [2001, S. 20ff.], Heinrich/Roithmayr [1998, S. 483],
       Hansen/Neumann [2002, S. 333].
  [4] Vgl. Schwarze [2000, S. 85].
  [5] Vgl. Mertens u. a. [2001, S. 21].
  [6] Vgl. Hansen/Neumann [2002, S. 347], Heinrich/Roithmayr [1998, S. 499f.].
  [7] Vgl. Diehl [2000, S. 13], Stahlknecht/Hasenkamp [2002, S. 302].
  [8] Vgl. Heinrich/Roithmayr [1998, S. 499f.], Diehl [2000, S.15], Thome [1990, Kap. S].
       Für eine andersartige Einteilung vgl. Mertens u. a. [2001, S. 20ff.].
  [9] Vgl. Mertens u. a. [2001, S. 168ff.], Stahlknecht/Hasenkamp [2002, S. 302f.].
[10] Vgl. Dorn [2000, S. 201].

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aktualisiert am: 04.01.2004
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