Institut für
Wirtschaftsinformatik
Dr. rer. pol. Günter Wohlers
Written by Günter Wohlers   
Donnerstag, 15 Februar 2007

 

Telefon: (0511) 762 4981
Raum: I/448
Sprechstunde:   Mi. 10 - 12 Uhr und n. V.
wohlers(a)iwi.uni-hannover.de
Günter Wohlers Arbeitsschwerpunkte:
  • ITS-Pool-Verantwortlicher
  • IT-Beauftragter der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät
  • Dezentraler IT-Sicherheitsbeauftragter der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät
  • Ausbilder: "Fachinformatiker/-in Systemintegration"
  • Ausbilder: "Kauf(mann/frau) für Bürokommunikation"
  • Ubiquitous Computing ./. Privacy
  • Chancen und Risiken der RFID-Technik
  • Ökonomik des privaten Haushalts
  • E-Commerce
  • E-Government
  • Datenorganisation und Datenbanksysteme

Lehrveranstaltungen:

Softwareprojekte:

  • Budgetberatung für den privaten Haushalt
    Mit dieser Software, die als Beratersoftware konzipiert wurde und in einem bundesweiten Feldversuch in Verbraucherzentralen getestet wurde,  werden die individuellen Finanzdaten eines Haushalts erfaßt und mit den statistischen Werten für einen entsprechenden Musterhaushalt (zugrunde liegend die jeweils aktuellen Werte der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe spezielle aufbereitet) verglichen. Bei eklatanten Differenzen zwischen den Ist-Zahlen und den Zahlen des Musterhaushalts eröffnen sich dem Berater Möglichkeiten auf eine Umverteilung der entsprechenden Ausgabenströme hinzuwirken. Endergebnis ist eine neue Planung mit Ausdrucken in Kurz- und Langfassung für wiederholte Beratungssitzungen. Die Software wird eingesetzt von etlichen Bildungsträgern (insb. berufsbildenden Schulen, Berufsakademien) sowie Kreditinstituten.
    Kritik an dieser Software: Die EVS-Daten werden nur alle fünf Jahre erhoben und sind zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung bereits veraltet. Die Durchschnittswerte eines Musterhaushalts berücksichtigen nur ungenügend die regionalen Verhältnisse, dies betrifft insbesondere die Mietbelastung eines Haushalts, welche gerade aufgrund der unterschiedlichen Mietpreisgefüge Spielraum für Fehlinterpretationen liefert. Die Logik der Kategorien der statistischen Erhebung EVS folgt nicht der Alltagslogik und führt dabei zu Irritationen sowohl beim Berater als auch beim Klienten. Allerdings vermag die Planung mit dieser Software fast jeden Klienten zu verblüffen. Schnell stellt sich heraus, dass kaum jemand in der Lage ist, die genauen Zahlen der festen Einnahmen und Ausgaben zu benennen, und im Modul der Rück- lagenplanung für zeitversetzt nötige Ersatzinvestitionen im Bereich der langlebigen Verbrauchsgütern wird der Klient in aller Regel mit Zahlen konfrontiert, der dieser nicht im mindesten abzuschätzen vermochte.

  • Schuldnerberatung
    Mit dieser Beratersoftware für die Sozialarbeit können sämtliche Einkommens- und Ausgabensströme eines Haushaltes erfaßt werden, zusammen mit dem gesamten Vermögen und/oder allen Verbindlichkeiten. Aus diesen Daten werden Haushaltspläne generiert, die finanzielle Engpässe voraussehen lassen. Zahlungstermine und Quotierungen für Schulden können bequem manipuliert werden, um mehrere Lösungsmöglichkeiten durchzuspielen, oder um geänderte Bedingungen zu berücksichtigen. Kredite lassen sich nach verschiedenen Methoden überprüfen. Ausführliche Auswertungen runden die Möglichkeiten des Programmes ab...

  • Sozialhilfeberatung
    Mit dem Sozialhilfeberatungsprogramm kann festgestellt werden, ob und in welcher Höhe Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt (HLU) außerhalb von Einrichtungen besteht. Darüber hinaus wird über die Möglichkeiten informiert, einmalige Beihilfen zu beziehen. Ferner kann geprüft werden, ob die Voraus- setzungen erfüllt sind für die verschiedenen Hilfen in besonderen Lebenslagen (HbL) und für sonstige Hilfearten nach dem Bundessozialhilfegesetz (BSHG). (Keine Berücksichtigung von Sonderregelungen für die neuen Bundesländer.)

  • Wohngeldberatung
    Mit dem Wohngeld-Beratungs-Programm kann festgestellt werden, ob und in welcher Höhe Anspruch auf einen Mietzuschuß nach dem Wohngeldgesetz besteht, egal, ob es sich um Mietwohnraum, ein Heim im Sinne des Heimgesetzes oder Wohnraum im eigenen Mehrfamilienhaus handelt. Weil seit der Wohngeldgesetzesänderung vom April 1991 der Mietzuschuß für HLU-Empfänger/innen ohne be- sonderen Antrag pauschal über das Sozialamt verwaltet wird, filtert das Programm diese Fälle explizit heraus mit Verweis auf das Sozialhilfeberatungsprogramm, wo pauschaliertes Wohngeld ermittelt werden kann. Trotz der Wohngeldpauschalierung müssen viele Wohngeldberechtigte - in bestimmten Fällen auch HLU-Empfänger/innen - immer noch über den herkömmlichen Weg das Wohngeld beantragen und genau errechnen lassen. Da eine zuverlässige Ermittlung der Höhe des Wohngeldanspruchs eine recht detaillierte Erfassung des Einkommens des gesamten Haushalts voraussetzt, kann als erstes geprüft werden, ob eine der vielen Bedingungen zutrifft, die zur Ablehnung eines Wohngeldantrags führt, um unnötige Erfassungsarbeit zu vermeiden. Anhand einer Kurzprüfung kann dann rasch
    entschieden werden, ob eine ausführliche Beratung sinnvoll ist.

  • Entwicklung eines Windows-Online-Hilfesystems/Handbuches  für die Homebanking-Software einer deutschen Großbank

  • verschiedene Programmierarbeiten in dBASE III für kleinere und mittelständische Unternehmen

Last Updated ( Dienstag, 21 Oktober 2008 )